Weg Zum Führerschein


1. Nothelferkurs​

Vor der Einreichung des Lernfahrgesuchs muss der Nothelferkurs absolviert werden. Dieser dauert in der Regel ca. 10 Stunden und ist 6 Jahre gültig.

​2. Lernfahrausweis beantragen​

Beantrage beim Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis der Kategorie B.

​2.1 Ärztliche Bestätigung zur Fahrtauglichkeit​

Die ärztliche Bestätigung darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein und muss von einer Schweizer Optikerin/Ärztin oder einem Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt werden.

​3. Theorieprüfung ablegen​

Melde dich beim Strassenverkehrsamt für die Theorieprüfung an.

​4. Lernfahrausweis erhalten​

Nach Bestehen der Theorieprüfung erhältst du den Lernfahrausweis, welcher 2 Jahre gültig ist.

​5. Fahrstunden nehmen​

Um den heutigen Anforderungen des Strassenverkehrs gerecht zu werden, empfiehlt es sich, durch einen professionellen Fahrlehrer begleitet zu werden.

​6. Verkehrskundeunterricht absolvieren​

Der Verkehrskundeunterricht (VKU) ist ein obligatorischer Kurs in der Schweiz, der vor der praktischen Führerprüfung absolviert werden muss. Er vermittelt wichtige theoretische Grundlagen zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr und hilft, Gefahren frühzeitig zu erkennen.

​7. Praktische Prüfung ablegen​

Absolviere die praktische Fahrprüfung beim Strassenverkehrsamt.

​8. Führerschein auf Probe​

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten, muss innerhalb der ersten 12 Monate ein Weiterbildungskurs besucht werden.

​9. Obligatorische Weiterbildung (WAB-Kurs)​

Der WAB-Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Fahrprüfung absolviert werden.

​10. Unbefristeter Führerschein​

Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch des eintägigen obligatorischen Weiterbildungskurses auf Gesuch hin ausgestellt. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.